Können elektronische Wahlen verfassungsmäßig sein?

Datum/Zeit Veranstaltungsort Zielgruppe(n)
05. September 2016 12:30 - 14:00 Institut für Informatik (Raum 25.12.01.51), Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf


Beschreibung

Referent: Thomas Weiler (NRW Fortschrittskolleg Online-Partizipation / Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW)

Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2009 die bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten elektronischen Geräte für nicht mit der Verfassung vereinbar erklärt. Weiterhin gibt es aber Bestrebungen, Elemente elektronischer verbindlicher Partizipation einzuführen um etwa die Beteiligung bei politischen Entscheidungsprozessen zu erhöhen. Ist dies verfassungsrechtlich möglich?


Schlagworte wissenschaftliches Seminar